Daily 03/23/2011
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Amplicate – Making Your Opinion Count
Making Your Opinion Count
We collate opinions to make your loves and hates more visible and effective -
Wir so, wenn wir unterwegs sind. #wirsounterwegs
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Der Like-Button (in deutsch Like-Button genannt) erobert im großen Stil das Internet, obwohl sein Einsatz vielerorts als ein Verstoß gegen die Datenschutzgesetze angesehen wird. In diesem Beitrag möchte ich einen verständlichen Überblick über diesen scheinbaren Widerspruch geben und die Frage beantworten, wie hoch das Risiko beim Einsatz dieses “Social-Plugins” von Facebook ist.
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Sie ist da: Die erste Gerichtsentscheidung zu Facebooks “Like-Button” » kriegs-recht.de
Also – auf die Frage “Ist das Einbinden des “Like” oder “Gefällt mir” Buttons von Facebook unter deutschem Datenschutzrecht erlaubt – oder ist es das nicht?” gibt das Landgericht keine Antwort. Aber immerhin auf die zweite eingangs gestellte Frage “Und wenn nicht, droht dann beim Einbinden des Buttons eine kostenpflichtige Abmahnung?” Nach Ansicht der Berliner Richterin: Nein.
Ausblick
So sehr zu begrüßen ist, dass nun endlich die erste gerichtliche Entscheidung vorliegt (die letzte wird es nicht bleiben), so wenig Klärung ist damit aber erreicht:
Zur grundsätzlichen Frage nach der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des Buttons gibt es weiterhin keine gerichtliche Entscheidung.
Zur Frage, ob Verstöße gegen das Datenschutzrecht abmahnbar sind, sollte man der Entscheidung nicht zu viel Bedeutung beimessen: Es handelt sich hier “nur” um die Entscheidung eines Landgerichts, die zudem in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und nicht in einem “echten” Hauptsacheverfahren ergangen ist.
Und unabhängig von der Frage, ob Datenschutzrechtsverstöße nun abmahnbar sind oder nicht, bleiben immer noch die Datenschutzbehörden. Die gehen zwar nur vergleichsweise selten gegen Verstöße vor – haben aber mittlerweile nicht nur ein, sondern zwei Augen auf das Internet und insbesondere Social Media geworden.